allgemeine geschäftsbedingungen

für Reparatur und Service von Kaffeemaschinen
Kaffeewerkstatt, Rötelstr. 35, 74172 Neckarsulm, info@kaffeewerkstatt.hn, +49 (0) 7132 36 99 8 77
(Stand: Oktober 2025)


§1 Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Reparaturen, Wartungen, Lieferungen von Ersatzteilen sowie Abhol- und Bringdienste unserer Werkstatt.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Aufträge.


§2 Vertragsschluss und Auftrag

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung, die Annahme eines Kostenvoranschlags, die Übergabe der Kaffeemaschine mit Reparaturauftrag oder die Ausführung der Leistung zustande.
Der Kunde versichert, Eigentümer der Kaffeemaschine zu sein oder zur Beauftragung berechtigt zu sein.


§3 Diagnose und Kostenvoranschlag

Für die Fehlerdiagnose kann eine Pauschale berechnet werden. Diese wird bei anschließender Reparatur auf den Reparaturpreis angerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Ergibt sich während der Arbeit ein Mehrbedarf an Teilen oder Zeit, informieren wir den Kunden. Reagiert der Kunde nicht innerhalb angemessener Frist, dürfen wir Arbeiten im technisch notwendigen Umfang fortsetzen.
Nicht durchführbare Aufträge oder abgebrochene Reparaturen werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Bereits verbaute Teile können berechnet werden, wenn ihre Rücknahme wirtschaftlich nicht möglich ist.


§4 Preise und Zahlung

Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ersatzteile, Verbrauchsmaterial und Entsorgungen werden gesondert berechnet.
Rechnungen sind sofort nach Abnahme und Rechnungszugang ohne Abzug fällig. Wir können Abschläge oder angemessene Vorschüsse verlangen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.


§5 Ersatzteile, Altteile, Eigentumsvorbehalt

Wir verwenden neue oder auf Wunsch geprüfte wiederaufbereitete Teile. Herstellerangaben zu Gewährleistung bleiben unberührt.
Eingebaute Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Ersetzte Altteile gehen in unser Eigentum über, sofern nichts anderes vereinbart ist.


§6 Abnahme und Funktionsprüfung

Nach Fertigstellung teilen wir dem Kunden die Abholbereitschaft mit. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Kaffeemaschine übernimmt oder die Nutzung aufnimmt.
Wir sind zu Funktions- und Sicherheitsprüfungen berechtigt.


§7 Mängelhaftung bei Reparaturen

Für Mängel der Werkleistung haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Verbraucher haben die gesetzlichen Rechte. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist zwölf Monate ab Abnahme, ausgenommen Fälle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Abnahme anzuzeigen.
Anspruch des Kunden ist vorrangig Nachbesserung. Schlägt diese fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.


§8 Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für Schäden durch vom Kunden gelieferte Teile, Zubehör oder unvollständige Angaben übernehmen wir keine Haftung.


§9 Einstellungen, Software und Daten

Einstellungen, Kalibrierungen oder Software-Updates der Kaffeemaschine erfolgen nach Herstellervorgaben oder technischer Erforderlichkeit.
Für gespeicherte Nutzerprofile, Rezepte oder individuelle Einstellungen, die im Rahmen der Reparatur verloren gehen können, ist der Kunde selbst verantwortlich.


§10 Hygiene und Reinigung

Wir behalten uns vor, stark verschmutzte Kaffeemaschinen zur Durchführung von Reparaturen zunächst einer Grundreinigung zu unterziehen. Hierfür können zusätzliche Kosten anfallen.
Kundenseitig verbleibende Rückstände (z. B. Schimmel, Kaffeefette, Milchablagerungen) können Reparaturen beeinträchtigen; hierfür übernehmen wir keine Haftung.


§11 Sicherheit, Elektrik und Entsorgung

Defekte, unsichere oder beschädigte Maschinen können wir aus Sicherheitsgründen ablehnen oder außer Betrieb setzen.
Altteile, Verschleißteile und Elektronikkomponenten entsorgen wir fachgerecht. Hierfür können Entsorgungs- oder Prüfpauschalen anfallen.


§12 Aufbewahrung, Abholung, Werkunternehmerpfandrecht

Der Kunde holt die Kaffeemaschine nach Mitteilung der Fertigstellung unverzüglich ab. Nach sieben Kalendertagen können wir angemessene Stand- und Aufbewahrungsentgelte berechnen.
Uns steht wegen unserer Forderungen ein gesetzliches Pfandrecht an der Kaffeemaschine zu.
Wird die Maschine trotz zweimaliger Mahnung nicht abgeholt, sind wir nach den gesetzlichen Regeln zur Verwertung berechtigt.


§13 Transport, Abhol- und Bringdienst, Versand

Hol- und Bringdienste erfolgen nach Absprache. Die Gefahr geht bei Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über, sofern der Kunde Unternehmer ist.
Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten trägt der Kunde, soweit nichts anderes vereinbart ist.


§14 Termine, höhere Gewalt

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt sind.
Bei Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs wie Arbeitskämpfen, Lieferengpässen, Energie- oder Materialmangel, behördlichen Maßnahmen oder höherer Gewalt verlängern sich Fristen angemessen. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.


§15 Datenschutz

Wir verarbeiten Kundendaten zur Vertragsabwicklung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Weitere Informationen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.


§16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist der Sitz unserer Werkstatt.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand der Sitz unserer Werkstatt. Gesetzliche Regelungen zum Verbrauchergerichtsstand bleiben unberührt.


§17 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regel tritt die gesetzliche Regelung.